Letzte Ausgabe    AUGUST 2023

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Nutzer eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).


Sofern wir Daten anderen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe offenbaren, übermitteln oder ihnen sonst den Zugriff gewähren, erfolgt dies insbesondere zu administrativen Zwecken als berechtigtes Interesse und darüberhinausgehend auf einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Grundlage.


Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweizer Eidgenossenschaft) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen oder Unternehmen geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich erforderlicher Übermittlung, verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, zu denen die unter dem "Privacy-Shield" zertifizierten US-Verarbeiter gehören oder auf Grundlage besonderer Garantien, wie z.B. vertraglicher Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, dem Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlichen internen Datenschutzvorschriften verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission).